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Dienstwagen führen oft zum Streit mit Arbeitgeber und Finanzamt

Dienstwagen führen oft zum Streit mit Arbeitgeber und Finanzamt
Dienstwagen
Bildrechte/-quelle: K.S.
Bei privat genutzten Dienstwagen gibt es oft Ärger wegen der Aufteilung von Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aber auch das Finanzamt hat hier einiges zu Kritisieren. Das selbe wie beim Arbeitszimmer. Jetzt bleibt noch Zeit die Steuer 2021 zu optimieren.





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Altersgerechter Umbau mit 50 Jahren ?

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Am besten fängt man mit 50 bereits an einen Plan zu machen. Ist das Haus denn zu groß für mich, komme ich die Treppen hoch wenn ich Gehprobleme habe. Wie weit ist ein Facharzt zu erreichen oder eine Klinik. Gibt es im Ort einen Supermarkt und wie bekomme ich die vollen Taschen dan.....

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Das Problem entsteht meist wenn nach einem Steuerjahr die Steuererklärung zurückkommt und das Finanzamt Nachzahlungen will. Dann gehen die Diskussionen mit dem Arbeitgeber los. Wer zahlt was und warum. Aber dann ist es zu spät. Jetzt kann man nur noch für Folgejahre bessere Regelungen finden.

Aber es gibt auch andere Gründe warum der Dienstwagen zu Streitigkeiten führt:
Einer Arbeitnehmerin bekam einen Firmenwagen zur privaten Nutzung gestellt, den dieser auch dienstlich brauchte. Statt der prognostizierten 50000 Kilometer fuhr die Mitarbeiter, der im Vertrieb tätig war, mit dem Auto nur rund 20000 Kilometer im Jahr. Daraufhin widerrief der beklagte Arbeitgeber die Überlassung des Firmenwagens und erklärte das es unwirtschaftlich sei. Der Arbeitgeber nutze eine Klausel in seiner Vereinbarung, on der die Überlassung des Dienstwagens aus wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden kann. Diese Widerrufklausel hat das Bundesarbeitsgericht nun aber als unwirksam verworfen: Sie v benachteilige den Arbeitnehmer unzumutbar . (Aktenzeichen: 9 AZR 113/09).





Das Finanzamt findet auch Gründe um Ärger zu machen:

Ein Ehemann betrieb ein Unternehmen und erzielte Einkünfte aus dieser Tätigkeit. Hinsichtlich eines betrieblichen Pkw meldete es dem Finanzamt, dass es keinen Privatanteil gibt, da keine private Nutzung erfolge. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Dies wurde auch zunächst nicht beanstandet. Erst im 3 Jahr erhöhte das Finanzamt den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit um einen Privatanteil. Hiergegen wandte sich der Kläger in einem Einspruch. Er teilte hierzu mit, dass für die private Nutzung 2 weitere Fahrzeuge zur Verfügung standen, die vom Kläger und seiner Ehefrau privat genutzt wurden. Insbesondere der Wagen der Ehefrau sei gegenüber dem betrieblichen Fahrzeug als gleichwertig anzusehen. Der Einspruch wurde gleichwohl abgewiesen, anschließend wurde Klage beim zuständigen FG Niedersachsen erhoben. (Aktenzeichen 9 K 125/18) . Die Klage hatte keinen Erfolg.


 





Was gehört in einen Dienstwagenüberlassungsvertrag



Die Regelung der Dienstwagenüberlassung und ihre vertragliche Ausgestaltung ist ein weites Feld. Die Hinzuziehung von Juristen aus der unternehmensinternen Rechtsabteilung und/oder der Personalabteilung sowie die Beratung durch Rechtsanwälte/-innen mit entsprechender fachlicher Expertise ist daher in den allermeisten Fällen unabdingbar.

 

Allgemeine Regelungen:

  • Anspruch auf den Dienstwagen

  • Verhältnis zum Individual-Arbeitsvertrag

  • Geltung von Betriebsvereinbarungen , Tarifvertragliche Regelungen, Datenverarbeitung und Datenschutz

     

Nutzungsregelungen:

  • Fahrzeugbezeichnung /-beschreibung, Fahrzeugausstattung, Sonderausstattung

  • Überlassungsdauer /-zeitraum

  • Nutzungsumfang und Kilometergrenzen (Leasingvertrag!)

  • Dienstliche Nutzung

  • Erlaubnis und Regelung der Privatnutzung

  • Überlassung von Firmenwagen an andere Dritte

  • Dienstwagenersatz / Dienstwagenausfall / Fahrzeugwechsel

  • Widerrufsgründe zur Dienstwagenüberlassung und bei bei Sonderfälle

  • Regelung der Fahrzeugrückgabe; insbesondere Herausgabepflicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses

Kostenregelungen zur Fahrzeugüberlassung

  • Umfang der Kostenerstattung durch Arbeitgeber

  • Nicht erstattbare Kosten

  • Zuzahlungen, Sonderregelungen

  • Versicherung

  • Versteuerung der Privatnutzung (geldwerter Vorteil, Pauschalbesteuerung/Fahrtenbuch)


 

Haftungsregelungen

  • Haftung und Verantwortung, Fahrerlaubnis

  • Verhalten bei Unfällen, Selbstbehalte und Regress bei Schäden

  • Mitteilungspflichten des Mitarbeiters

  • Arbeitsrechtliche Folgen bei Pflichtverstößen 

  •  

Ihr Muster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags

Informieren Sie sich in unserem exemplarischen Muster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags über praktikable Regelungen und nutzen Sie das bearbeitungsfreundliche Word-Format.

 









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