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Ob sich Versicherungen dann weigern Schaden zu regulieren, erkennt man erst vor Gericht. Alle Betriebe sind verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu überprüfen. Darunter fallen auch einfache Geräte wie der Drucker oder das Fax..

Wir alle müssen vor den Gefahren des elektrischen Stroms geschützt werden. Mangelhafte Elektroanlagen können erhebliche Betriebsausfälle durch Unfall oder Brand verursachen.

Im Sinne des Arbeitsschutzes und auch aus Haftungsgründen gelten unabhängige Elektroprüfungen im Sinne des Betriebssicherheitsgesetzes, der DGUV V3 , sogar als unerlässlich. Wer die Vorschriften missachtet könnte sich sogar strafbar machen. Die DGUV Vorschrift 3 beinhaltet Durchführungsanweisungen und Unfallverhütungsvorschriften. Die Durchführungsanweisungen geben Auskunft darüber, welche normierten Schutzvorgaben eingehalten werden müssen.





Die Anlagen sind nach VDE zu prüfen. Dies hat eine speziell hierfür ausgebildeten Person und lediglich unter Nutzung geeigneter und für die Elektroprüfung zugelassene Geräte umzusetzen.
Diese VDE Prüfung wird mit unterschiedlichen und geeigneten Prüf- sowie Messverfahren durchgeführt. Dies jeweils nach der Errichtung, der Erweiterung oder Veränderungen der Anlage. Eine VDE Prüfung muss möglicherweise auch außerhalb des üblichen Turnus erfolgen.

Die Missachtung der Prüfpflicht kann eine Straftat sein, auch dann wenn kein Unfall eingetreten ist. Zusätzlich fordern auch die Sachversicherer bei den Prüfungen durch Berücksichtigung der von ihnen erstellten VdS-Richtlinien den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen.

Geschäftsführer, Inhaber sowie verantwortliche Führungskräfte setzen sich hohen Haftungsrisiken aus, wenn sie die DGUV-Prüfungen vernachlässigen. Können sie im Schadensfalle den einwandfreien Zustand von elektrischen Anlagen gegenüber Gewerbeaufsichtsämtern, Berufsgenossenschaften und Versicherungen nicht nachweisen, haften sie persönlich und können strafrechtlich verfolgt werden. Die DGUV A3, auch DGUV Vorschrift 3 oder BGV A3 genannt, ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften zur Unfallverhütung und betrifft damit jedes Unternehmen.

 





Zu beachten ist die Einhaltung der Prüfintervalle: Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel  sowie beispielsweise Lampen oder Steckdosen, gilt als Richtwert ein Prüfintervall von vier Jahren. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Büros müssen sogar alle 24 Monate überprüft werden. Darunter fallen alle Geräte mit Stecker, also beispielsweise PC und Tischlampe.









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