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Vertragsrecht für Privatpersonen

Vertragsrecht für Privatpersonen
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Es gibt viele Verträge die Privatpersonen in Ihrem gesamtem Leben unterzeichnen. Bei den meisten haben Sie keine Mitsprachemöglichkeit, denkt man an Handyverträge oder Bestellungen im Internet. Meist bemerkt man nicht einmal das dies nun ein Vertragsabschluss gewesen sein soll. Mal ehrlich wer liest schon AGB oder die neuen Datenschutzbestimmungen jemals. Wir alle klicken und weiter geht es.





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Privatgutachten

 

Bei privaten Aufträgen kann der Sachverständige selber einschätzen ob der Ortstermin dringend durchgeführt werden kann oder ob man sich eine Zeit aussucht die besser geeignet ist. Auch kann man mit den Kunden vereinbaren alle.....

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Schauen wir uns Verbraucherseite wie zum Beispiel das Nachbarschaftsstreit.de Forum an erkennt man wie wichtig es sein kann einen Immobilienkauf abzusichern. Eine Beratung und man kann viele Vertragsdetail entschlüsseln und Fehler vermeiden die jahrzehntelang wirken.

 

Oder wie wir alle aus der Boulevardpresse gelernt haben ist eine Ehevertrag viel Geld wert, natürlich nur wenn man Geld hab. Bei einen Kreditvertrag der Bank werden wir nicht viel Mitsprache haben, was aber einem privaten Vertrag. Nicht jeder Freund dem wir Geld leihen ist es noch wenn es an die Rückzahlung geht. Und bei einer hohen Summe an die Tochter und den Freund für das Haus sollte man auch Regelungen treffen wenn sich beide mal trennen.

 

Bei anderen Verträgen haben wir jedoch die frei Wahl, meist sogar ein Mitspracherecht. Diese sollte man aktiv nutzen, sei es um eigene Forderungen durchzusetzen oder Schaden zu verhinden.

 

Folgende Verträge sollte man prüfen oder besser prüfen lassen

  • Leasing-, Miet- oder Pachtverträge

  • Verträge beim Kauf und Verkauf von Immobilien

  • Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträge aller Art

  • Kommissions-, Agentur- und Verträge mit Makler

  • Werkverträge

  • Lizenz- Verträge

  • Darlehens und Kreiditverträge

  • Zusammenarbeitsverträge jeder Art

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Sämtliche Innominatverträge

  • Testamente, Abschichtungen und Erbverträge

  • Ehe- und Konkubinatsverträge

  • Ehegatten- und Kinderunterhaltsverträge

 

Mit ausgewiesener Fachkompetenz unterstütze Sie bei bei der Ausarbeitung und bei der Überprüfung von Verträgen und vertritt Sie auch bei der rechtlichen Durchsetzung und bei der Abwehr von vertraglichen Ansprüchen die Kanzlei













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