Informationen zum Einsatz von Cookies:

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (z.B. für den Warenkorb), während andere nicht notwendig sind, uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick auf "Ablehnen" sich anders entscheiden. Die Einwilligung umfasst alle vorausgewählten, bzw. von Ihnen ausgewählten Cookies. Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (in der Datenschutzerklärung und im Fußbereich unserer Website).

Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA durch Google, Facebook, LinkedIn, Twitter, Youtube: Indem Sie auf "Alle Akzeptieren" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, findet die vorgehend beschriebene Übermittlung nicht statt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


gutachter login

Achtung Corona Insolvenzen

Achtung Corona Insolvenzen
Schwarze Schafe






Artikel lesen
Achtung Corona Insolvenzen

Achtung Corona Insolvenzen

Die Bundesregierung meint es gut mit uns. Aber in Wirklichkeit legt Sie uns gefährliche Eier.
Die weitere Aussetzung der Insolvenzpflicht gilt nur für Unternehmen, die Pandemie bedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Genauer ging es nicht. 

.....

mehr Infos

Die Bundesregierung meint es gut mit uns. Aber in Wirklichkeit legt Sie uns gefährliche Eier.
Die weitere Aussetzung der Insolvenzpflicht gilt nur für Unternehmen, die Pandemie bedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Genauer ging es nicht. 





Am 17. September 2020 hat der Bundestag Änderungen beschlossen. Damit wird die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 31. Dezember 2020 weiter ausgesetzt, allerdings mit einer Einschränkung:

Die weitere Aussetzung gilt nur für Unternehmen, die Pandemie bedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. Dazu wurden die Paragrafen 1 und 2 des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes geändert. Die Insolvenzantragspflicht bleibt damit in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.

Unternehmen, die nach dem Auslaufen der ersten Aussetzungsfrist ab 1. Oktober 2020 akut zahlungsunfähig geworden sind, sind dann wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Also wer erst überschuldet war und nun auch zahlungsunfähig wurde, stellt den Insolvenzantrag. Wer nur überschuldet war und es auch weiter ist nicht. Wer bisher bereits zahlungsunfähig war, denn legen sie in Ketten, das war bisher auch kein Verschiebungsgrund.

 

 

Das wird eine Superaufgabe für den Staatsanwalt herauszufinden an welchem Tag was eintrat.Und ein gutes Geschäft für Anwälte. Eigentlich sollten alle Firmen die überschuldet waren problemlos Kredite bekommen können, wenn das Geschäft aus stabilen Beinen stand.

Was passiert denn bei den Unternehmen bei denen es klemmt. Die meisten senken die Preise um den Absatz zu erhöhen. Lieber wenig Gewinn, aber kostendeckend.

Und was passiert wenn es schlechter läuft, die Rechnungen an die Lieferanten bleiben liegen.





Am Ende werden jetzt schlecht laufende Unternehmen ihre Lieferanten mit in den Untergang ziehen. Da Sie die Rechnungen nicht bezahlen werden. Solange Sie einen Euro in der Kasse haben wären Sie zahlungsunfähig. Jede Eingangsrechnung wird einfach als fehlerhaft abgewiesen. Bis zum Jahreswechsel dann Platz die Sache einfach.

 

Also sollten wir genau schauen ob unsere Kunden in die kritischen Bereiche fällt, die von Corona stark betroffen sind, denn sonst schauen wir in die Röhre. Und als Geschäftsführer einer solchen Unternehmung würde ich einen Insolvenzantrag schnell stellen, denn für eine Verschleppung haftet auch der Geschäftsführer.

Und dann die viele schwarzen Schafe.









zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten