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Klappe 2: Novelle Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung

Klappe 2: Novelle Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung
Zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung das Baurecht novellieren. Der Anlass: Nach der Energiewende rücken jetzt die Ortszentren und Innenstädte in den Fokus. Leider sieht der Entwurf inzwischen nur noch einige wenige Neuregelungen für das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung vor und bleibt damit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück.





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Das Ziel: die Stärkung der Innenentwicklung
Die Bundesregierung will Ortskerne und zentrale Lagen in Städten und Gemeinden weiter stärken und zugleich die Bebauung von Landwirtschafts- oder Waldflächen weitgehend verhindern. Die Städte sollen dazu erstmalig ein Flächenkataster für Brachflächen, Gebäudeleerstände und Baulücken in zentralen Lagen anlegen. Diese innerstädtischen Flächen sollen künftig vorrangig bebaut werden – entscheidet eine Gemeinde anders, muss sie begründen, warum beispielsweise landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden und nicht eine Bahnbrache in der Innenstadt entwickelt wird.

Erweiterung der Öffentlichkeitsbeteiligung um Mediationsverfahren
Im Baugesetzbuch ist bereits seit 2004 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verankert. Diese besagt, dass Bürger und Träger öffentlicher Belange, wie z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHKs), bereits vor der Planaufstellung über die Planungsabsichten der Gemeinde informiert werden müssen. Neu werden jetzt Mediationsverfahren für den Konfliktfall angeregt, aber nicht grundsätzlich angeordnet.

Änderung der Baunutzungsverordnung
Das Bundesbauministerium hatte den Novellierungsprozess von Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung vorbildlich durch Rechtsgutachten und Diskussionen in einem Expertengremium vorbereitet. Leider ist von den vielen Vorschlägen, beispielsweise für die Baunutzungsverordnung, wenig übrig geblieben. Die Baunutzungsverordnung beschreibt die Baugebiete von reinen Wohngebieten bis zu Industriegebieten. Eine Neuordnung der Baugebietstypologie hätte für Gewerbe- und Industriegebiete klar stellen können, dass sie für die Ansiedlung und Erweiterung von lauten und geruchsintensiven Betrieben dienen – in ausreichendem Abstand zu Wohnbebauungen oder Verwaltungsgebäuden. Das EU-Recht sieht überdies Ausnahmemöglichkeiten für Artenschutzvorgaben in Innenstädten vor. Diese Erleichterungen für Bauvorhaben in Citylagen werden in der Baugesetzbuchnovelle nicht aufgegriffen. Stattdessen werden nur Anpassungen an die Rechtsprechung z. B. zur Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten vorgenommen. Auch die von allen Wirtschaftsverbänden geforderte Schaffung von bundeseinheitlichen Vorgaben für die Raumhöhe innerhalb von Gebäuden, sog. Vollgeschosse, ist im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens auf der Strecke geblieben.





Von der Reform zum Reförmchen
Unnötig ist aus DIHK-Sicht der neue, zusätzliche Schutz von Landwirtschafts- und Waldflächen. Kern jedes Planverfahrens ist ohnehin bereits eine Nachhaltigkeitsprüfung. Sie umfasst die Umweltprüfung und beinhaltet den Klima-, sowie Landwirtschafts- und Waldschutz. Jetzt ist ein zusätzliches Flächenkataster vorgesehen, was neuen Verwaltungsaufwand auslöst und die Planungsprozesse in Städten und Gemeinden erschwert.

Zukunftsweisend für die Öffentlichkeitsbeteiligung wäre – das zeigen die Diskussionen über Großprojekte, wie Flughäfen oder Kraftwerke – eine kontinuierliche Verfahrenstransparenz. Es gilt deshalb, die Öffentlichkeit durchgängig während des gesamten Planverfahrens zu informieren.
Auf eine umfassende Überprüfung der Baunutzungsverordnung hat der Bundesgesetzgeber bislang verzichtet. Dabei werden vielerorts wieder mehr Flächen für industrielle und gewerbliche Nutzungen benötigt, die rasch verfügbar sein müssen. Hier hätte der Gesetzgeber durch eindeutige Vorgaben für mehr Toleranz gegenüber gewerblichen Nutzungen werben können.
Grundsätzlich positiv sind einzelne Neuregelungen zu bewerten, wie die Stärkung der sogenannten zentralen Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan. Dadurch werden Citylagen und neu entwickelbare Flächen festgesetzt. Ein gutes Signal beispielsweise für den Einzelhandel, um für eine fußläufige Nahversorgung in Ortskernen und Innenstädten zu sorgen.







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