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Vorsorge erspart Ärger und Kosten

Vorsorge erspart Ärger und Kosten
Bildrechte/-quelle: Pressebild Dekra
Jedes Jahr werden viele Touristen im Ausland in Verkehrsunfälle verwickelt. Doch in anderen Ländern gelten andere Sitten, auch die Entschädigungen sind teilweise geringer. Die Sachverständigen von DEKRA sagen, wie Sie sich richtig verhalten und woran Sie am besten schon vor der Reise denken sollten.





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Unfall im Ausland – was tun?





  • Vor Abreise Versicherungsschutz überprüfen

  • Grüne Versicherungskarte mitnehmen







  • Vor der Abreise den Versicherungsschutz überprüfen. Eine Vollkasko-Versicherung kann bei hochwertigen Fahrzeugen sinnvoll sein. Ein Schutzbrief hilft bei Panne, Unfall und Krankheit, eine so genannte „Mallorca-Police“ bietet höhere Deckungssummen für Mietwagen.

  • Grüne Versicherungskarte mitnehmen, ebenso ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts mit einer Ausfüllhilfe in den wichtigsten Sprachen. Beides gibt es bei Ihrem Versicherer, den Bericht auch unter

    www.versicherung-und-verkehr.de

    .

  • Bei Verkehrsunfällen die üblichen Verhaltensregeln beachten: Ruhig bleiben, Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern und sich um Verletzte kümmern. Rettungsdienst und Polizei erreicht man europaweit unter der einheitlichen Notrufnummer 112.

  • Namen, Anschrift und Telefonnummer des Unfallgegners, von dessen Versicherung und von Zeugen notieren. Lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls mit Aktenzeichen und die Anschrift des zuständigen Gerichts geben. Verständigen Sie Ihre Versicherung (Zentralruf: 0180-25026).

  • Falls keine vollständige Unfallaufnahme erfolgt, selbst aussagekräftige Beweise sichern. Dazu Fahrzeugpositionen auf der Fahrbahn anzeichnen und Übersichtsfotos aus verschiedenen Richtungen erstellen, auch von der geräumten Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen.

















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