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TÜV Rheinland unterstützt Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

TÜV Rheinland unterstützt Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
In Deutschland hat der Arbeitsschutz ein hohes Niveau, trotzdem ereigneten sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Jahr 2010 fast eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle.





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Unternehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern stehen in diesem Jahr durch die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) im Hinblick auf die Sicherheit der Beschäftigten stärker in der Pflicht als bisher. Denn die neue Grundlage für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht aus der allgemeinen Grundbetreuung sowie einer betriebsspezifischen Komponente, die der Unternehmer eigenverantwortlich ermittelt. Werner Lüth, Sicherheitsingenieur bei TÜV Rheinland: "Um den veränderten Ansprüchen gerecht zu werden, kann eine einmalige Unterstützung hilfreich sein." Eine Compliance Analyse der betrieblichen Sicherheit durch TÜV Rheinland zeige beispielsweise, welche Leistungen zur betriebsspezifischen Betreuung sinnvoll und notwendig sind.





Im Rahmen der Compliance Analyse sichten die Experten Dokumente zur Arbeitssicherheit, führen Gespräche mit dem Unternehmer und Mitarbeitern und besichtigen bei einer Betriebsbegehung die verschiedenen Unternehmensbereiche. So entsteht eine umfassende Momentaufnahme, die alle Aspekte der betrieblichen Sicherheit erfasst. Daraus leiten die unabhängigen Experten Handlungsbedarf im Hinblick auf die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz ab und helfen, Risikopotenziale zu gewichten. Zudem zeigt das Ergebnis, wo noch Optimierungsbedarf besteht.

"Für Mitarbeiter bedeutet diese genaue Analyse durch TÜV Rheinland, dass Gesundheitsgefahren und Sicherheitsrisiken im betrieblichen Umfeld zielgerichtet erkannt und minimiert werden. Auch die Unternehmer profitieren: Ihnen hilft das Angebot, ihrer erweiterten Verantwortung nachzukommen und für sich selbst Rechtssicherheit zu schaffen. Denn im schlimmsten Fall könnte ein Unternehmer bei einem Arbeitsunfall haftbar gemacht werden, wenn Versäumnisse im Hinblick auf die Arbeitssicherheit vorliegen", resümiert Lüth. Auch sei damit zu rechnen, dass die Unfallversicherungsträger in den Unternehmen unangemeldete Kontrollen durchführen.

www.tuv.com





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