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Frist für die Dichtigkeitsprüfung in NRW verlängert

Frist für die Dichtigkeitsprüfung in NRW verlängert
Sachverständiger für Immobilienbewertung Wolfram Wiedenbeck informiert über aktuelle Neuerungen im Bereich der Dichtigkeitsprüfungen.





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Bis vor kurzem waren alle Grundstückseigentümer in NRW dazu verpflichtet bis Ende 2015 ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit zu überprüfen, nun wurde die Frist für die erstmalige Dichtigkeitsprüfung bis 2023 verlängert.

Grundstückseigentümer in NRW können nun in Punkto Dichtigkeitsprüfung aufatmen, seit kurzem ist es den Kommunen in bestimmten Ausnahmefällen gestattet, die Frist für die erste Dichtigkeitsprüfung bis 2023 zu verlängern. Doch diese Frist- Verlängerung gilt leider nur bedingt. Nur wenn die Gemeinde oder Stadt die Satzung zur Dichtheitsprüfung an die Selbstüberwachung des öffentlichen Kanals koppelt, ist eine Verlängerung bis zum Jahr 2023 möglich.





Immer mehr Grundstückseigentümer sind aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Regelungen zunehmend verunsichert. Hinzu kommt, dass Kommunen und Gemeinden ganz unterschiedliche Arten von Druckprüfungen vorschreiben. So verlangen einige NRW-Kommunen z.B. eine aufwendige Druckprüfung, die im schlimmsten Fall zu Schäden an der Leitung führen kann, obwohl der Gesetzgeber nur eine einfache Video-Inspektion vorschreibt.

Hinzukommt, dass die Kosten der Prüfung für viele Betroffene eine unkalkulierbare Belastung darstellen, insbesondere bei einer daraus resultierenden Kanalsanierung. Je nach Zustand und Länge des Kanals können die Prüfungskosten bis zu 2.000,-- € betragen. Dem Immobilenexperten Wolfram Wiedenbeck liegen persönlich sogar Beispiele vor, in denen die Sanierungskosten bis zu 20.000,-- € betrugen. Diese Belastungen für die Hauseigentümer stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen, der sich aus der Prüfung ergibt.

ufgrund der großen Verunsicherung in diesem Bereich schaltete sich vor kurzem das Landesumweltministerium ein und machte ausdrücklich klar, dass eine Video-Sichtprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten für die Dichtheitsprüfung vollkommen ausreichend ist. Eine Verpflichtung an die Kommunen, dies auch in ihren Satzungen zu ändern, besteht allerdings leider nach wie vor nicht.

Durch die Verlängerung bis zum Jahr 2023 wird nun zumindest die Verkehrswertermittlung wieder auf einen sicheren Boden gestellt, da solche Kosten dann in der Altersminderung bzw. in den Instandhaltungskosten enthalten sind.







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