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Bioaerosole: Dicke Luft auf dem Land?

Bioaerosole: Dicke Luft auf dem Land?
Genehmigung von Tierhaltungsanlagen - neues gutachterliches Konzept für die Ermittlung von Bioaerosolen





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Bioaerosole unterliegen derzeit noch keinen gesetzlichen Auflagen, werden aber im Genehmigungsverfahren von Tierhaltungsanlagen, Bau und Erweiterung zunehmend herangezogen. Mittlerweile werden sie in viehstarken Regionen, u.a. im Emsland, emotional diskutiert, weil Anwohner Ängste vor eigenen Infektionsrisiken haben bzw. vor möglichen Erkrankungen ihrer Tiere. Fakt ist: Eine aktive Gesundheitsvorsorge in Bezug auf die Bioaerosole bei Stallbauten gibt es nicht. Verwaltungsvorschriften oder technische Normen definieren noch keinen bundeseinheitlichen Grenzwert. Es fehlt an Grundlagendaten und Handlungsmaßnahmen. Die Sachverständigen von uppenkamp und partner aus Ahaus schaffen seit Jahresbeginn erste Grundlagen mit ihrem neuen gutachterlichen Konzept zur Ermittlung von Bioaerosolen in NRW. Vor allen Dingen die genehmigungsbehördliche Praxis profitiert durch diese Methode.
Fehlende gesetzlich definierte Bioaerosol-Grenzwerte und Grundlagendaten

Es ist noch nicht gelungen, eine Dosis-Wirkung-Kurve für gesundheitsrelevante Bioaerosole zu erstellen oder allgemeingültige auf die Wirkung am Menschen bezogene Schwellenwerte bzw. Grenzwerte abzuleiten. Daher sind nur wenig Grundlagendaten bekannt und demzufolge fehlt es auch an gesicherten Erkenntnissen. Hilfsweise wird im Emsland der Entwurf der Richtlinie VDI 4250 zurate gezogen. Der Entwurf bezeichnet aus Gründen der Vorsorge eine erhöhte Konzentration von Bioaerosolen in der Abluft als umwelthygienisch unerwünscht, er konkretisiert aber nicht, ob und inwieweit damit gesundheitliche Risiken verbunden sind. Der Richtlinienentwurf ist daher nur bedingt praxistauglich, da es an Handlungsmaßnahmen und Grundlagendaten fehlt.





Aussagen zur Gefährdung der Nachbarschaft durch Bioaerosole

Das neue gutachterliche Konzept von uppenkamp und partner setzt mit seiner Methode zur Ermittlung der Feinstaubzusatzbelastung an dieser Stelle an. Durch diese Ermittlungsmethode soll nachgewiesen werden, dass die Zusatzbelastung auch im Jahresverlauf durch das Vorhaben kleiner 1,2 µg/m³ an den relevanten Immissionsorten, wie beispielsweise Wohnhäusern, ist und auch eingehalten wird. Ansonsten ist die Anlage hinsichtlich der Staubimmissionen nur durch den Einsatz technischer Minderungsmaßnahmen (z.B. Abluftreinigungsanlagen) genehmigungsfähig.
Die genehmigungsbehördliche Praxis erfährt durch diese einfache und übertragbare Methode eine Erleichterung, da bewährte Emissionsansätze Ausbreitungsberechnung übernommen werden - ein schlüssiges Konzept, welches nicht nur vom Landkreis Emsland erfolgreich genutzt wird.

Bewertungsmaßstab durch ermittelte Erkenntnisse festlegen

Die genehmigungsrechtlichen Anforderungen werden auch in Zukunft steigen. Innerhalb der kommenden Jahre ist ein Bewertungsmaßstab für die Belastung der Atmosphäre durch Bioaerosole und weiteren klimarelevanten Gasen zwingend notwendig. Der konzeptionelle Ansatz von uppenkamp und partner bildet hierfür eine wichtige Plattform für die nötigen Handlungsmaßnahmen.

www.uppenkamp-partner.de/





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