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Durch Gutachten Fakten sprechen

Durch Gutachten Fakten sprechen
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Ein perfekt geplantes Richtfest kann ins Wasser fallen, werden gravierende Schäden am noch unfertigen Haus entdeckt werden. Oft kann nur ein Gutachten/in helfen, die Mängel festzuhalten, für Abhilfe zu sorgen oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung Klarheit zu schaffen. Das Problem: zu viel Vertrauen, zu wenig Kontrolle Breite Fugen im Mauerwerk, aus der Bodenplatte ragende Bewehrungseisen, das Küchenfenster um einen halben Meter entgegen dem geplanten Grundriss versetzt - auf Baustellen sind solche Zustände kurz vor dem Richtfest keine Seltenheit





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Wie nennen Sie Ihre Rechnung ?

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Ihre_Rechnung_BW_118000202_6544930000023337.ppf lässt sich so gut sortieren wie Feldhamster auf einer Wiese. Klar werden die Buchalter der Vodafon sagen, das ist vorne die Kundennummer und hinten die Rechnungsnummer und 2-3 Prüfzimmern.
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Bauherren vertrauten zuvor Beschwichtigungen der Bauleitung, Unfertigkeiten seien normal und Mängel würden bis zur nächsten Besichtigung behoben sein. Oft bemühen sich Verbraucher am Bau, diese Situation allein zu meistern. Doch sie sind als Laien überfordert, wenn Fakten sprechen müssen. Worauf kommt es an?

Statt übermäßigen Vertrauens sind konsequente Kontrollen des Baufortschrittes und der Bauqualität nötig, um Mängeln vorzubeugen. Hilfe dafür sollten sich Bauherren bei unabhängigen Fachleuten suchen. Ist die Mängelsituation bereits gravierend, muss unbedingt ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der den Bautenstand dokumentiert und ein Mängelprotokoll anfertigt. Nur so können Mängel gegenüber der Baufirma gerügt und eine Frist zu Behebung gesetzt werden.

Wichtig: Gutachten als Grundlage, unterschiedliche Auffassungen zu klären





Den Wert der erbrachten Bauleistungen gilt es ebenso zu ermitteln wie die zu erwartenden Kosten, die zur Fertigstellung des Objektes noch aufzuwenden sind. Vorhandene Mängel sind aufzuzeigen und deren Wertumfang abzuschätzen. Nicht zuletzt ist zu bewerten, ob die von den Bauherren an den Auftragnehmer gezahlten Gelder dem festgestellten Bautenstand und dessen Wert entsprechen. Die gutachterliche Stellungnahme ist oft entscheidende Grundlage, um unterschiedliche Auffassungen streitender Parteien zu klären, Interessen zu wahren oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dazu Recht zu sprechen.

Entscheidend: Unabhängigkeit als Markenzeichen

Die besondere Sachkunde eines Sachverständigen und seine langjährige Erfahrung helfen bei der Klärung von Problemen. Er beurteilt Sachverhalte fachlich korrekt, beschreibt Ursache und Wirkung und erteilt Rat zur Problemlösung - übrigens unabhängig davon, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse der Stellungnahme müssen von jedermann erkannt und verstanden werden. Kompetent, unabhängig und objektiv zählt zu den Markenzeichen guter Sachverständiger. Ein Wunschgutachten kann also nicht beauftragt werden. Gegenüber unbeteiligten Dritten ist der Sachverständige zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Zu beachten: Gerichtliche und private Gutachten müssen gleichermaßen berücksichtigt werden

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die sich einem anspruchsvollen Prüfungsverfahren unterzogen haben, werden vom Gericht mit Gutachten innerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragt. Weitaus häufiger aber werden Sachverständige als Privatgutachter von Rechtsanwälten, Unternehmen, Wohnungsverwaltungen oder auch Verbrauchern herangezogen, meist mit dem Ziel, einen gerichtlichen Konflikt zu vermeiden. Das gelingt dann auf Basis einer Einigung oder eines Vergleichs. Anliegen kann allerdings auch sein, vorhandene Mängel zu dokumentieren und das Ergebnis dem Gericht als Privatgutachten der jeweilig vortragenden Partei vorzulegen. Steht dieses einem eventuell vorliegenden gerichtlichen Gutachten entgegen, muss es dennoch erkennbar verwertet werden.

Achtung: Gutachten sind als Werkverträge zu behandeln

Bei privater Beauftragung eines Sachverständigen entsteht rechtlich ein Werkvertrag. Der Sachverständige ist danach zur Herstellung des "Werks" - also eines Gutachtens - gegenüber dem "Besteller" - beispielsweise einem Bauherrn - verpflichtet. Der Sachverständige schuldet das Gutachten, nicht aber Ergebnisse, die der Besteller von ihm möglicherweise erwartet. Die Honorierung erfolgt nach freier Vereinbarung auf der Basis üblicher Vergütungssätze oder nach einer von beiden Seiten anerkannten Vergütungsordnung von Verbänden oder Vereinen.







Adresse:
Bauherren-Schutzbund e. V.
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel.: 030/3128001
Fax.: 030/31507211
E-Mail.: office(at)bsb-ev.de

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), gegründet 1995, ist eine gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation und bietet bundesweit unabhängige Verbraucherberatung an. Wir vertreten bauorientierte Verbraucherinteressen privater Bauherren, Wohneigentümer und Immobilienerwerber und setzen uns für die Stärkung der Verbraucherrechte ein. Der BSB ist Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

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