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EnEV-Novelle 2009 und Heizkostenverordnung

EnEV-Novelle 2009 und Heizkostenverordnung
Alle Änderungen bei der Energieeinsparverordnung und Heizkostenverordnung auf einen Blick





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Die energetischen Anforderungen im Gebäudebereich werden 2009 um bis zu 30 Prozent verschärft und bis 2012 sollen sogar weitere 30 Prozent folgen – so sieht es die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Bei Verstößen drohen Gebäudeeigentümern hohe Bußgelder.





Für Rechtsanwälte, Verwalter, Makler, Banken und für Angehörige der Baubranche wie Architekten und Bauingenieure ist es sehr wichtig, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen, denn der Gesetzgeber hat nicht nur verschärfte Kontrollmechanismen eingeführt, sondern auch neue Bußgeldvorschriften. So bestimmt z.B. das neu eingeführte Klimaschutzprogramm, dass bei Klimaanlagen die Nachrüstung mit Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht wird und alte Nachtstromheizungen in größeren Gebäuden langfristig außer Betrieb genommen werden müssen. Hier hilft rechtzeitiges Handeln bzw. Nachrüsten, hohe Bußgelder zu vermeiden.







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