Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) führt Qualitätssiegel für Steuerberater ein
Steuerberater können ab sofort ein freiwilliges DStV-Qualitätssiegel erwerben.
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Voraussetzung hierfür ist ein Audit der DQS, der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, in dem die Qualitätssicherung in der Steuerberatungskanzlei erfolgreich begutachtet wurde. Das von DStV und DQS gemeinsam ausgearbeitete Prüfschema basiert auf drei Säulen: Neben der im Juni 1998 von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) beschlossenen "Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberaterpraxis" fließen wesentliche Elemente der ISO 9001 zu Prozessabläufen sowie das gemeinsam von BStBK, dem DStV und der DATEV herausgegebene "Handbuch zur Qualitätssicherung" in das Prüfschema ein.
Berufsangehörige haben durch das bundeseinheitliche Qualitätssicherungskonzept die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis einem Qualitätssicherungscheck entsprechend ihren Bedürfnissen zu unterziehen und einen gestaffelten Prämiennachlass bei der Berufshaftpflichtversicherung zu erlangen.