Das Problem entsteht meist wenn nach einem Steuerjahr die Steuererklärung zurückkommt und das Finanzamt Nachzahlungen will. Dann gehen die Diskussionen m.....
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Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Betreiber großer Anlagen – beispielsweise in der Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie – alle vier Jahre eine so genannte Emissionserklärung abgeben. Sie melden der Datenbank der zuständigen Behörde Art, Menge und Zeit der ausgestoßenen Luftverunreinigungen.
Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Unklarheiten sorgt. Auch der bürokratische Aufwand ist erheblich. DEKRA rät deshalb dazu in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.
DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterstützt bei der Erhebung aller erforderlichen Daten und deren Bewertung sowie der elektronischen Abgabe der Emissionserkläru
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