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Emissionserklärung: Frist läuft aus

Emissionserklärung: Frist läuft aus
Stuttgart – Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen müssen bis Ende Mai 2013 ihre Emissionserklärung für das Turnusjahr 2012 abgeben. Diese Erklärung wird alle vier Jahre fällig und sorgt in der Industrie nicht selten für Unklarheiten, so die Experten von DEKRA.





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DEKRA ermittelt Luftschadstoffe









Gemäß der 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen die Betreiber großer Anlagen – beispielsweise in der Energie-, Grundstoff- oder Prozessindustrie –   alle vier Jahre eine so genannte Emissionserklärung abgeben. Sie melden der Datenbank der zuständigen Behörde Art, Menge und Zeit der ausgestoßenen  Luftverunreinigungen.













Die Menge der Emissionen wird auf Basis von Messungen, Berechnungen oder Schätzungen angegeben, was in der Praxis immer wieder für Unklarheiten sorgt. Auch der bürokratische Aufwand ist erheblich. DEKRA rät deshalb dazu in Zweifelsfällen externe Fachleute hinzuzuziehen.



DEKRA verfügt über langjährige Erfahrung als Messstelle nach §§ 26 und 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und unterstützt bei der Erhebung aller erforderlichen Daten und deren Bewertung sowie der elektronischen Abgabe der Emissionserkläru
ng.







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