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Digitaler Tacho: Truckern & Co. auf der Spur

Digitaler Tacho: Truckern & Co. auf der Spur
Auf Europas Straßen sind die Lenk- und Ruhezeiten von gewerblichen Fahrern seit 1970 gesetzlich geregelt. Dadurch sollen fairer Wettbewerb und Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Spätestens nach viereinhalb Stunden muss ein Fahrer mindestens 45 Minuten pausieren; höchstens neun Stunden darf er insgesamt unterwegs sein.





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Überwacht wird die Einhaltung dieser Pausen entweder manuell mit einem Kontrollbuch oder über ein digitales Kontrollgerät, das die Fahr- und Standzeiten des Fahrzeuges aufzeichnet. Diese Geräte sollen nun per EU-Verordnung technisch aufgerüstet und für wesentlich mehr Fahrzeuge Pflicht werden. Das bedeutet für die betroffenen Unternehmen zum Teil hohe Kosten für Einbau, Umrüstung und Datenübertragung. Bis 2020 sollen die neuen Geräte bereits flächendeckend eingebaut sein. Experten bezweifeln, dass dies die Verkehrssicherheit verbessern wird.

Bis zu 1.500 Euro pro Gerät und …

Allein der Einbau eines digitalen Kontrollgerätes kostet bis zu 1.500 Euro. Er ist bislang für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und für Busse mit mehr als neun Sitzplätzen vorgeschrieben – künftig soll dies bereits ab 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht Pflicht werden, wenn es nach dem Europäischen Parlament geht. Außerdem fordert der Kommissionsentwurf einen Einbauzwang bereits für gewerbliche Fahrten ab 100 Kilometern. Ein Fahrzeug, das diesen Radius auch nur einmal im Jahr überschreitet, fiele dann unter die Tachografenpflicht. Diese Regelungen träfen damit nicht nur das klassische Transportgewerbe, sondern auch zahlreiche andere Branchen wie Handwerker, Händler, Kurier- und Expressdienste. Jeder Besitzer eines Kleintransporters oder Pkws mit Anhänger müsste, selbst wenn er nur gelegentlich fährt, die technischen Voraussetzungen für den Einbau erfüllen, für die Geräteanschaffung aufkommen und den Kontrollbehörden die Überwachung seiner Fahrten ermöglichen. Betroffen wären hierdurch besonders kleinere Betriebe, die im Schnitt doppelt so viele Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 2,8 Tonnen und 3,5 Tonnen einsetzen wie in der Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen. Bei einem Unternehmen mit einem Fuhrpark von 65 Fahrzeugen wäre mit Umrüstungskosten von rund 100.000 Euro zu rechnen. Zu den reinen Umbaumaßnahmen kommen neue Bürokratiekosten durch Datenverwaltung, Wartungspflichten oder auch Schulungen für Mitarbeiter und Verwaltung.





… das Ziel der erhöhten Verkehrssicherheit verfehlt!

Mit der Verordnung will Brüssel Manipulationsmöglichkeiten an den digitalen Kontrollgeräten erschweren, damit die Ruhezeiten eingehalten werden. Der DIHK bezweifelt, dass damit die Verkehrssicherheit erhöht wird. Denn kleinere Fahrzeuge werden fast nur auf kürzeren Strecken eingesetzt und liegen damit meist weit unter den Fahrzeiten, die eine Pause erforderlich machen.

Fazit: Aktionsradius ausweiten, Einbaupflicht senken!

Die von der EU geforderten Einbaupflichten digitaler Kontrollgeräte für kleine Fahrzeuge und Fahrzeuge mit geringem Aktionsradius sind im Aufwand unverhältnismäßig und helfen weder bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen noch bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der DIHK fordert deshalb: Die Tachografenpflicht sollte erst ab Fahrten über 150 Kilometern und für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten.








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