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Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission

Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission
Eine Behauptung gewinnt nicht an Wahrheit, nur weil sie ständig wiederholt wird. Das gilt insbesondere für die Forderung der Monopolkommission nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft. Schon als diese Forderung vor zwei Jahren das erste Mal erhoben wurde, hat die Universität Leipzig dargelegt, dass durch einen solchen Schritt für die Verbraucher kein Vorteil zu erwarten wäre.





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Allerdings wäre dies ein erheblicher Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen. Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen lehnen eine Regulierung daher ab. Regelmäßige Kundenbefragungen mit Zustimmungswerten von über 90 Prozent zu den kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserversorgung bestätigen uns in dieser Forderung. Die Bürgerinnen und Bürger wissen sich bei ihren kommunalen Versorgern in guten Händen. Die Bundesregierung hat die Regulierungsforderung vor zwei Jahren zurückgewiesen, sie sollte es auch jetzt wieder tun.





Genauso eindeutig wenden sich die Städte, Gemeinden und kommunalen Unternehmen im Einklang mit den Ländern gegen die Forderung des Präsidenten des Bundeskartellamts, die kommunalen Gebühren der Kontrolle seines Amtes zu unterstellen. Kommunale Gebühren unterliegen bereits einer funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte, vor allem aber werden sie durch die Kommunalpolitik vor Ort verantwortet. Der Bürger wählt sich seine kommunalen Vertreter. Vor deren Entscheidungen muss er nicht durch das ferne Bundeskartellamt geschützt werden. Die Forderung des Präsidenten des Bundeskartellamts missachtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen zum Aufbau unseres Gemeinwesens.

Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen begrüßen die Aussagen der Monopolkommission zur Markttransparenzstelle, mit dem Ziel die Transparenz im Energiemarkt zu erhöhen. Dabei sollte die Zielsetzung eine effektive und effiziente Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene sein, um den Aufwand für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Anforderungen an die Datenmeldungen sollten dabei grundsätzlich nicht über die Verordnung der Europäischen Kommission über Transparenz und Integrität der Energiemärkte (REMIT) hinausgehen. Die Gefahr von Doppelmeldungen sollten in jedem Fall ausgeschlossen werden, da diese zu zusätzlichen Kosten bei den Unternehmen führen. Bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen wie die Transparenzplattform der Strombörse EEX sollten genutzt werden.

Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen stimmen der Monopolkommission zu, die besondere Missbrauchskontrolle über die Energiemärkte abzuschaffen. Die Regelung des Paragraphen 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung erschwert im Wesentlichen die Entwicklung des Wettbewerbs. Die besondere Missbrauchsaufsicht ist damit sogar kontraproduktiv.

Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und VKU haben gemeinsam eine Stellungnahme zum neunzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission erarbeitet.

Stellungnahme sowie das Positionspapier der Universität Leipzig





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