gutachter login

Sachverständige begleiten Fördermittelantrag für Gebäudesanierung


Kürzlich hat die Bundesregierung beschlossen, die Fördermittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken. Um Fördergelder in Anspruch nehmen zu können, bedarf es jedoch eines Sachverständigen, der das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme bestätigt.





Artikel lesen
Das Beste aus Immobilienverkauf rausholen

Das Beste aus Immobilienverkauf rausholen

Wirklich viele Menschen schätzen den Wert von Dingen, die ihnen gehören, deutlich höher ein als von Dingen die sie haben wollen. Wer etwas kaufen möchte, misst dem Objekt der Begierde eher einen realistischen Wert bei. Wirtschaftspsychologen nennen das „Besitztumseffekt&.....

mehr Infos



Die Bundesregierung hat kürzlich bekannt gegeben, die Finanzmittel für das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm jährlich auf 1,5 Milliarden Euro aufzustocken. Außerdem sollen steuerliche Anreize durch neue Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden. Um das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ in Anspruch nehmen zu können, bedarf es jedoch eines Sachverständigen, der das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme bestätigt.





Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können alle energetischen Maßnahmen gefördert werden, die zur Erreichung des angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard führen. Das sind zum Beispiel die Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung der Heizung sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Wer eine Modernisierung im Bestand plant, muss bereits bei Antragsstellung von einem Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Planung im Einklang mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) steht und die angestrebte Energieeffizienz (KfW 115 bis 55) erreichen wird.

Von der KfW werden Energieberater, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen (§ 21 der Energieeinsparverordnung), anerkannt.







zurück>


Kommentare :

Kommentieren Sie diesen Artikel ...

Abonnieren (Nur Abonnieren? Einfach Text freilassen.)


Löschen








Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:
Telefonspam
Geisterkonten